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Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge, die von Bürger*innen eingebracht werden.
Wenn Sie Interesse haben, daran mitzuwirken finden Sie nachfolgend einige wichtige Informationen dazu.
In Pasching ist eine Unterschriftenabgabe im RATHAUS, zu den in der Ausschreibung angeführten Zeiten, und in der ZWEIGSTELLE (neu seit 01.01.2021), jedoch nur während der Öffnungszeiten (also eingeschränkt), möglich.
Als Stimmberechtigter können Sie unabhängig zum aktuellen Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online am Digitalen Amt (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschreiben.
Gewusst!?
Je Volksbegehren ist nur eine Stimmabgabe möglich. Sie haben das gewünschte Volksbegehren bereits in der Einleitungsphase unterschrieben (=Unterstützungerklärung)? Dann zählt Ihre Stimme automatisch auch im Eintragungsverfahren!
JA, wenn Sie
• einen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• am Tag der Unterstützung das Wahlrecht zum Nationalrat haben und
• in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.
Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll. Ab einer bestimmten Anzahl an Unterschriften müssen diese aber verbindlich im Nationalrat behandelt werden.
Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur finden Sie ebenfalls am Digitalen Amt.
Eine Übersicht zu den aktuellen Volksbegehren finden Sie
auf der Website des Bundesministerium für Inneres
am Digitalen Amt oder
unserer Amtstafel.