Schulpflicht
Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben. Sie beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet. Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.
Administrative Schülereinschreibung
Die administrative Schülereinschreibung findet im November vor Schuleintritt statt. Sie werden dazu persönlich eingeladen. Es sind folgende Personaldokumente zum persönlichen Termin mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass
- Meldebestätigung
- bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
- bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
- Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin
- Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen. (Taufschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder des/r Erziehungsberechtigten
- Impfkarte + Kopie der Impfkarte für die Schule
- Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Pädagogische Schülereinschreibung
Die pädagogische Schülereinschreibung findet Ende Februar vor Schuleintritt statt. Ihr Kind durchläuft Stationen zu verschiedenen Kompetenzbereichen (Feinmotorik, Grobmotorik, mathematische und sprachliche Vorkenntnisse). Dabei wird die Schulreife festgestellt und auch die soziale und emotionale Reife beachtet. Auch dazu erfolgt eine rechtzeitige Einladung.
Klasseneinteilung
Die Klasseneinteilung obliegt der Schulleitung und wird zeitgerecht bekannt gegeben.
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