Wer ein Bauvorhaben plant – sei es ein Carport, ein Zubau oder eine Gartenhütte – steht oft vor der Frage: Darf ich das einfach umsetzen, oder brauche ich eine Bauanzeige oder sogar eine Baubewilligung?
Gerade für Laien ist es nicht immer leicht einzuschätzen, welches Verfahren notwendig ist. Daher empfiehlt die Gemeinde allen Bauwerber:innen, sich vorab an die Bauverwaltung zu wenden.
Nutzen Sie die unverbindliche Vorprüfung
Schicken Sie Ihre Pläne oder Skizzen – gerne auch einfach per E-Mail – und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung, ob und welches Verfahren (Anzeige oder Bewilligung) für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
So wissen Sie frühzeitig, worauf Sie achten müssen, und vermeiden unnötige Kosten oder Verzögerungen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie das Verfahren selbst abwickeln oder professionelle Unterstützung (z. B. durch Planer:innen) benötigen.
- Die unverbindliche Vorprüfung ist kostenfrei
- Sie erhalten eine klare Information zur Verfahrensart
- Danach können Sie die nötigen Einreichunterlagen gezielt vorbereiten
Drei Verfahrensarten
Bauanzeige (anzeigepflichtiges Bauvorhaben)
Einzureichen sind:
- Formular „Antrag Bauanzeige“
- Pläne (können selbst gezeichnet werden, Musterkatalog liegt auf)
Bearbeitungsfrist: Bewilligung oder Zurückweisung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Wochen
Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (Bauansuchen)
Einzureichen sind:
- 1-fache Ausfertigung des Antrages „Bauansuchens“
- Pläne von befugten Planverfassern (mind. 2-fach)
- Baubeschreibung (mind. 2-fach)
- Energieausweis bei Neubauten (bei anderen Projekten wird dies im Zuge der Vorprüfung festgestellt)
Zwei mögliche Verfahren:
- Vereinfachtes Verfahren
- Keine Bauverhandlung notwendig
- Zustimmung der Anrainer im 10-Meter-Bereich auf allen Plänen erforderlich
- Eine entsprechende Anrainerliste wird von der Bauabteilung ausgegeben
2. Bauverhandlung erforderlich
- Wenn nicht alle Anrainer unterschreiben
- Es folgt eine Bauverhandlung mit allen Beteiligten (Termine finden im Abstand von ca. 3-5 Wochen statt)
- Hinweis: Dieses Verfahren ist zeitintensiver
Die entsprechenden Formulare finden Sie [HIER].
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Nadine Christine Kallinger.