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Heizkostenzuschuss 2024

Heizkörper

©Gemeinde Pasching

Sozial bedürftige Personen werden in der Heizperiode 2024/2025 wieder vom Land OÖ mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 [HIER] online beantragt werden. 

Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen: 

    Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024.

    Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor. 

    Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt). 

    Haushaltseinkommen überschreitet nicht diese Einkommensgrenzen:

Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis EUR 19.070,-

Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis EUR 26.940,-

[HIER] geht’s zu den vollständigen Voraussetzungen inkl. den Einkommensgrenzen.

Wie wird gefördert? 

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils EUR 200,- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Da Tippfehler, sonstige falschen Angaben über Antragstellende oder weitere Haushaltsmitglieder automatisch zu einer Ablehnung des Online-Antrags führen, weisen wir darauf hin, die eingegeben Daten sorgfältig zu kontrollieren.

Sie brauchen Hilfe?

Wie bereits beim OÖ. Wohn- und Energiekostenzuschuss unterstützt die Gemeinde Pasching bei der Abwicklung des Online-Antrags, wenn zuhause nicht die Möglichkeit oder Hilfestellung für das selbstständige Beantragen besteht.  

Bitte vereinbaren Sie dafür im Bürger:innenservice im Rathaus oder in der Gemeindezweigstelle einen Termin bei den jeweiligen Ansprechpartner:innen:

Rathaus - Lisa Höfler

Gemeindezweigstelle - Sabine Wimmer oder Angela Haider

Folgende Unterlagen sind zum Termin unbedingt mitzubringen:

  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Jahreslohnzettel oder Pensionsbescheid zur Ermittlung des Jahresbruttoeinkommen 2023. Das gilt für alle Haushaltsmitglieder.