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©Gemeinde Pasching
Sozial bedürftige Personen werden in der Heizperiode 2024/2025 wieder vom Land OÖ mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 [HIER] online beantragt werden.
Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
• Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024.
• Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
• Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt).
• Haushaltseinkommen überschreitet nicht diese Einkommensgrenzen:
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis EUR 19.070,-
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis EUR 26.940,-
[HIER] geht’s zu den vollständigen Voraussetzungen inkl. den Einkommensgrenzen.
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils EUR 200,- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Da Tippfehler, sonstige falschen Angaben über Antragstellende oder weitere Haushaltsmitglieder automatisch zu einer Ablehnung des Online-Antrags führen, weisen wir darauf hin, die eingegeben Daten sorgfältig zu kontrollieren.
Wie bereits beim OÖ. Wohn- und Energiekostenzuschuss unterstützt die Gemeinde Pasching bei der Abwicklung des Online-Antrags, wenn zuhause nicht die Möglichkeit oder Hilfestellung für das selbstständige Beantragen besteht.
Bitte vereinbaren Sie dafür im Bürger:innenservice im Rathaus oder in der Gemeindezweigstelle einen Termin bei den jeweiligen Ansprechpartner:innen:
Rathaus - Lisa Höfler
Gemeindezweigstelle - Sabine Wimmer oder Angela Haider
Folgende Unterlagen sind zum Termin unbedingt mitzubringen: