Ab dem 1. Mai 2025 wird die Gemeinde Pasching einen Teil der Straßenbeleuchtung in der zweiten Nachthälfte abschalten. Von Montag bis Donnerstag wird die Beleuchtung zwischen Mitternacht und 4 Uhr in bestimmten Bereichen ausgestellt.
Ausgenommen bleiben:
- Landesstraßen
- Schutzwege
- Unterführungen
- Adalbert-Stifter-Straße
- Beleuchtungskreise, bei denen eine technische Abschaltung nicht möglich ist
Mit dieser Maßnahme soll Energie gespart, CO₂-Emissionen reduziert und die Lichtverschmutzung verringert werden. Jährlich können so etwa 75.000 kWh Energie eingespart werden.
Näheres zum Thema Lichtverschmutzung können Sie auch im Gemeindemagazin, Ausgabe 01/2025, nachlesen - [HIER].
Die Nachtabschaltung folgt den neuen Vorgaben der Oberösterreichischen Umweltschutzgesetz-Novelle 2024. Pasching hat bereits in den letzten Jahren auf LED-Technologie und nachhaltige Beleuchtung gesetzt und wird künftig auch einen Teil der Beleuchtung durch Photovoltaikanlagen betreiben.
Betroffene Straßenlaternen werden mit Richtzeichen gekennzeichnet.

Es zeigt an, dass die Laterne nicht die ganze Nacht brennt. Wenn ein Fahrzeug dann aus 50 m Entfernung nicht erkennbar ist, ist es mit dem Begrenzungslicht (Standlicht) oder Parklicht zu beleuchten.