Strafregisterbescheinigung

Die Gemeinde Pasching stellt auf Wunsch allgemeine sowie spezielle Strafregisterbescheinigungen aus.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Strafregisterbescheinigungen in der Gemeinde Pasching:


Beantragung

Paschinger Bürger:innen können diese persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten im Bürger:innenservice beantragen.

Eine elektronische Beantragung ist ebenfalls möglich – hierfür benötigen Sie die ID Austria.

Personen ohne Wohnsitz in Pasching müssen zur Beantragung einen Termin vereinbaren:


Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis früher geführter Namen, die im Antrag jedenfalls anzuführen sind (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde, etc.)
  • Vollmacht, falls der Antrag durch eine andere Person gestellt wird
  • Für spezielle Bescheinigungen (z.B. für die Kinder- und Jugendfürsorge) zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung des/der (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers/in bzw. der Organisation

Weitere Informationen/Gebühren

Details zu den Kosten, dem Verfahrensablauf und weiteren Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#AllgemeineInformationen


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Lisa Höfler.

  • Veröffentlicht: 01. April 2025