Hund

Die Gemeinde Pasching unterstützt eine artgerechte und verantwortungsvolle Tierhaltung, überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und informiert über wichtige Regelungen. Ziel ist ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier in der Gemeinde.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen:


Hundehaltung

An-/Um-/Abmeldung

Jeder Hund muss innerhalb von drei Tagen nach Einzug bei der Gemeinde Pasching angemeldet werden. Ebenso sind Änderungen wie Umzug, Wegzug oder der Tod des Tieres umgehend zu melden.

Benötigte Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens € 730.000,-).
  • Chip-/Registrierungsnummer (Passwort)
  • Hundehalter-Erklärung

Über die Anmeldung hinaus, müssen Sie sich um die Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister kümmern – Siehe auch „Wie funktionieren das Chipen und Registrieren?“.


Kosten

•  Jährliche Hundeabgabe
•  Amtliche Hundemarke

Siehe Hundeabgabe-Verordnung [HIER].

Die an die Gemeinde zu entrichtende Hundeabgabe wird Ihnen, abhängig vom Anmeldezeitpunkt, entweder direkt bei der Anmeldung, spätestens jedoch bei der jährlichen Fälligkeit in Rechnung gestellt. Hier lohnt sich eine SEPA-Lastschrift, um sicher auch keine nötigen Zahlungen zu übersehen.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Christine Wörister.