Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Fundamt in der Gemeinde Pasching:
Das Paschinger Fundamt
Verlorene Gegenstände können im Paschinger Fundamt in der Gemeindezweigstelle Langholzfeld abgeholt werden.
Viele der Fundgegenstände werden in der PlusCity abgegeben. Diese werden einmal pro Woche zur Gemeindezweigstelle gebracht. Das Hollywood Megaplex übergibt gefundene Gegenstände alle zwei Wochen.
Online-Fundamt
Die Gemeinde Pasching bietet ihren Bürger:innen ein modernes Online-Fundservice an. Hier können Sie die Fundrecherche selbst vornehmen beziehungsweise auch eine Verlustmeldung erstellen.
[HIER] geht es zum Online-Fundamt.
Die Online-Suche nach verlorenen Gegenständen ist jedoch nicht nur auf die Heimat-Gemeinde beschränkt, sondern es ist ein österreichweites Netzwerk von Fundbüros. Mehr als 3,9 Mio. Bürger:innen in über 500 Städten und Gemeinden profitieren bereits davon. So kann man nach einem Gegenstand suchen, auch wenn man nicht genau weiß wo dieser verloren ging, oder wo ein Finder ihn womöglich abgegeben hat.
Fundmeldepflicht
In Österreich besteht grundsätzlich eine Fundmeldepflicht. Das bedeutet, dass man einen gefundenen Gegenstand dem/der Eigentümer:in zurückgeben oder, falls unbekannt, beim zuständigen Fundamt abgeben muss.
Ausnahmen gibt es für
- geringwertige Funde: Wert > EUR 10,-)
- Funde in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln: Wird etwas in einem öffentlichen Gebäude, z. B. einem Einkaufszentrum oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, muss es beim Betreiber oder zuständigen Personal abgegeben werden.
Finderlohn & Eigentumserwerb
Falls sich der/die Eigentümer:in nicht meldet, kann der/die Finder:in unter Umständen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist Eigentum an der Sache erwerben.
Finder:innen haben zudem Anspruch auf Finderlohn (meist 5–10 % des Werts des Gegenstands).
Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstands im Fundbüro richtet sich nach seinem Wert:
Wert bis EUR 100,- : Aufbewahrung für 6 Monate
Wert über EUR 100,-: Aufbewahrung für 1 Jahr
Verlustmeldung
Wer einen Gegenstand verloren hat, kann seinen Verlust selbst online unter www.fundamt.gv.at melden.
Das Bürger:innenservice im Rathaus steht wie das Fundamt in der Gemeindezweigstelle für die gebührenpflichtige Ausstellung von Verlustmeldungen zur Verfügung
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Angela Haider.