Waldbrandgefahr

Eine Feuerstelle mit Feuerflammen

©Gemeinde Pasching

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der letzten Wochen ist die Waldbrandgefahr auch in Pasching weiterhin hoch.

Die Gemeinde Pasching erinnert daher an die derzeit geltende Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, die bis 30. September 2026 in Kraft ist.

Besonders betroffen sind Waldflächen und waldnahe Bereiche – darunter auch der Erholungswald im Ortsteil Langholzfeld. Zum Schutz von Mensch, Natur und angrenzenden Wohngebieten ist dort jedes offene Feuer (z. B. Lagerfeuer, Grillfeuer oder Feuerschalen) sowie das Rauchen verboten.

Die Bauverwaltung der Gemeinde Pasching hat aus diesem Anlass alle Anrainer:innen, deren Grundstücke unmittelbar an den Erholungswald angrenzen, schriftlich über die geltenden Bestimmungen informiert und um besondere Vorsicht ersucht.

Alle Bürger:innen sind aufgerufen, die geltenden Vorschriften einzuhalten und auf offenes Feuer in Waldnähe zu verzichten. Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen, um einen Waldbrand auszulösen.


Sollten Sie Rauchentwicklung oder einen Brand im Wald bemerken, verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter 122.


Die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land finden Sie [HIER].