Mit dem Einsetzen des Winterwetters ist der Winterdienst der Gemeinde Pasching wieder im Einsatz. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten. Unterstützt wird der örtliche Bauhof bei Bedarf durch den Maschinenring.
Aufgaben der Gemeinde Pasching
Der Winterdienst der Gemeinde sorgt für sichere Straßen und Wege im Ortsgebiet.
Dazu gehören:
- Tägliche Kontrolle der Wetterlage und Straßenverhältnisse, Beginn des Bereitschaftsdienstes ab 3 Uhr morgens
- Räumen und Streuen der kommunalen Straßen und Gehwege
- Betreuung wichtiger Bereiche wie Busbuchten, Schulen, Unterführungen und öffentlichen Wegen
- Beobachtung und Sicherung bei Schneebruchgefahr
Pflichten der Bürger:innen
Grundstückseigentümer:innen haben gemäß § 93 Abs. 1 StVO folgende Verpflichtungen:
Gehsteige sowie angrenzende Straßenränder sind zwischen 6:00 und 22:00 Uhr zu räumen und zu streuen
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Michael Mader.