Paschinger Vereine können mittels Online-Formular um eine ordentliche oder außerordentliche Vereinssubvention bei der Gemeinde Pasching ansuchen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Allgemeine Förderrichtlinie
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Formular SoA-A1/22 - Antrag auf Gewährung einer Vereinssubvention der Gemeinde Pasching.
- Der Stichtag für ordentliche Subventionen ist der 15. Dezember des laufenden Jahres für das darauffolgende Förderjahr.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Rechnungsnachweis auf das angegebene Konto.
- Es werden nur Vereinsausgaben, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinszweck haben, gefördert (nicht gefördert werden Durchläuferangaben, Subventionen, Geschenke und Ehrengaben, Bewirtungen, Ausgaben, die durch Einnahmen gedeckt sind, u.ä.).
- Nicht zeitgerecht oder unvollständig eingebrachte Ansuchen können nicht behandelt werden.
- Sollen außerordentliche Vereinsausgaben subventioniert werden, so ist rechtzeitig (vor Bestellung bzw. Beauftragung) im Vorhinein das Einvernehmen mit der Gemeinde Pasching herzustellen.