SoA-A1/22 - Antrag auf Gewährung einer Vereinssubvention

Paschinger Vereine können mittels Online-Formular um eine ordentliche oder außerordentliche Vereinssubvention bei der Gemeinde Pasching ansuchen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Allgemeine Förderrichtlinie

  1. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Formular SoA-A1/22 - Antrag auf Gewährung einer Vereinssubvention der Gemeinde Pasching.
  2. Der Stichtag für ordentliche Subventionen ist der 15. Dezember des laufenden Jahres für das darauffolgende Förderjahr.
  3. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Rechnungsnachweis auf das angegebene Konto.
  4. Es werden nur Vereinsausgaben, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinszweck haben, gefördert (nicht gefördert werden Durchläuferangaben, Subventionen, Geschenke und Ehrengaben, Bewirtungen, Ausgaben, die durch Einnahmen gedeckt sind, u.ä.).
  5. Nicht zeitgerecht oder unvollständig eingebrachte Ansuchen können nicht behandelt werden.
  6. Sollen außerordentliche Vereinsausgaben subventioniert werden, so ist rechtzeitig (vor Bestellung bzw. Beauftragung) im Vorhinein das Einvernehmen mit der Gemeinde Pasching herzustellen.              

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

ANGABEN ZUR FÖRDERUNG
ANGABEN ZUM VEREIN
BEGRÜNDUNG

Nur bei Antrag auf eine außerordentliche Vereinssubvention auszufüllen.

BANKVERBINDUNG
BENÖTIGTE BEILAGEN

Rechnungen, Angebote, etc.

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