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WEIHNACHTS-ZUWENDUNG

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Bild von stux / Pixabay

Paschinger:innen, die nach ihrem Einkommen in den Bereich des aktuellen Heizkostenzuschusses des Landes Oberösterreich (siehe Land OÖ, Einkommensgrenzen 2023) fallen und/ oder Ausgleichszulagenbezieher:innen sind, können zur Weihnachtszeit die Weihnachtszuwendung der Gemeinde Pasching beantragen.

Gutscheine

Gewählt werden kann zwischen zwölf Stück Essens-, SOMA,- oder PAXI-Gutscheinen, zu je EUR 8,00 sowie einer BILLA- Einkaufscard im Wert von EUR 105,00 oder einem Monat Essen auf Rädern (nur für Personen, die bereits das Essen auf Rädern-Service beziehen).

Wer die Einkommensgrenze um EUR 200,00 überschreitet, hat die Möglichkeit sechs Gutscheine oder den halben Wert der BILLA-Einkaufscard zu beantragen.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Pasching und Einhaltung der folgenden Richtsätze:

Wer?mtl. Einkommensgrenze in EURO (netto) 
Alleinstehende
1.200,00
Ehepaare/Lebensgemeinschaft
1.800,00
für jedes minderjährige Kind
390,00
für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
535,00
für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
360,00
Freibetrag Lehrlingsentschädigung  
232,49

Diese Nettobeträge dürfen nicht überschritten werden.

Beantragung

Zur Antragstellung sind die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen vorzulegen sowie ein Lichtbildausweis der/des Antragstellenden.

Das Formular kann vorab ausgedruckt und dann ausgefüllt mitgebracht werden - [HIER zum Download].

Der Antrag kann während der Parteienverkehrszeiten im Rathaus oder der Gemeindezweigstelle eingebracht werden.

 Antragszeitraum: 01.12.2023 – 31.01.2024

Fragen!?

Ihre Ansprechpartnerin an der Gemeinde:

Lisa Höfler