Ab 1. September 2026 erweitert die Gemeinde Pasching die Unterstützung für einkommensschwächere Familien.
Für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen übernimmt die Gemeinde 100 % des errechneten Mindestbeitrags des Elternbeitrags. Die Unterstützung wird künftig gezielt über den MeinPaschingPass an die soziale Situation der jeweiligen Familie geknüpft.
Für Student:innen ist für die Inanspruchnahme der Leistungen künftig die Vorlage einer Studienbeihilfe erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Beantragung des MeinPaschingPasses finden Sie [HIER].