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Abfall

Allgemeine Informationen

In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen, d.h. Sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Liegenschaft.

Fristen

Die Anmeldungen für die Rest- und Bio-Abfallentsorgung sollen mindestens zwei Wochen vor dem Einzug stattfinden, um die Tonnen zeitnah zustellen zu können.

Auch Abmeldungen sollen zeitgerecht stattfinden.

Bedenken Sie, dass eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung immer zu Ihrem eigenen Vorteil ist, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

Verfahrensablauf

Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr müssen Sie ein schriftliches Ansuchen stellen.

Kosten

Das Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr ist gebührenfrei.

Die Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße sowie die jährliche Grundgebühr entnehmen Sie bitte der aktuellen Abfallgebührenordnung.

Die jährliche Grundgebühr gilt gemäß der aktuellen Abfallgebührenverordnung.


Zusätzliche Informationen

Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation in Ihrem Haushalt optimal einschätzen zu können.

Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.


Rechtsgrundlagen

  • Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, -Abfallwirtschaftskonzepte, sowie Landes-Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer

 

Sonstige Informationen

·  Abfall Allgemeine Information 

·  An-/Um-/Abmeldung Restmülltonne

·   Öffnungszeiten Altstoffsammelzentren

·   Folder ASZ März 2022
·   Interessante Folder 

·   Detaillierte Abfalltrennungsinformationen des BAV