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Hund

Ein HUND kommt ins Haus

Gerne möchten wir Sie bei der Hundehaltung so gut es geht unterstützen.

Haben wir Bedenken bezüglich einer Haltung, sind wir in der Verantwortung entsprechende Maßnahmen zu setzen: Anordnungen zur Beseitigung des Gefährdungs- und Belästigungspotentials, Feststellung der Auffälligkeit des Hundes, Verpflichtung zum Nachweis von erweiterter Sachkunde oder andere bestimmte Haltungsbedingungen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet:

An-/Um-/Abmeldung

Bitte melden Sie Ihren Hund binnen drei Tagen nach seinem Einzug, bei der Gemeinde Pasching, im Rathaus oder der Gemeindezweigstelle, an. Damit werden auch die Hundeabgaben (siehe auch „Mit welchen Kosten muss ich rechnen?) fällig.

Benötigte Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002 oder gem. § 1 Abs. 2 Z 1 i.V.m. § 7Oö. Hundehaltegesetz: Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 2 bzw. 4 nur für auffällige Hunde
  • Sollten Sie den Hundehalte-Sachkundekurs zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht absolviert haben, ist der Sachkundenachweis ehebaldigst nachzubringen.
  • Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund (Deckungssumme mindestens € 730.000,-).
  • Chip-/Registrierungsnummer (Passwort)
  • Hundehalter-Erklärung

Über die Anmeldung hinaus, müssen Sie sich um die Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister kümmern – Siehe auch „Wie funktionieren das Chipen und Registrieren?“.

Wenn Ihr Hund auszieht oder verstirbt, ist dieser auch wieder behördlich per Abmeldeformular abzumelden.

Jede Veränderung, wie

  • die  Beendigung der Hundehaltung,
  • ein Umzug, auch innerhalb der Gemeinde,
  • der Verlust der Hundemarke,
  • eine Namensänderung, 
  • etc.

ist binnen einer Woche der Gemeinde zu melden.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

•    Jährliche Hundeabgabe,
•    Amtliche Hundemarke

Siehe Hundeabgabe-Verordnung [HIER]

Die an die Hauptwohnsitzgemeinde zu entrichtende Hundeabgabe wird Ihnen, abhängig vom Anmeldezeitpunkt, entweder direkt bei der Anmeldung, spätestens jedoch bei der jährlichen Fälligkeit in Rechnung gestellt. Hier lohnt sich eine SEPA-Lastschrift, um sicher auch keine nötigen Zahlungen zu übersehen.

Muss mein Hund eine Hundemarke tragen, obwohl er gechippt ist?

JA - Sie erhalten mit der Anmeldung, gegen Gebühr, eine dauerhaft gültige Amtliche Hundemarke für Ihren Hund. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese an öffentlichen Orten gut sichtbar vom Hund getragen wird. Eine Erneuerung der Marke ist nur bei Verlust, Unlesbarkeit der Prägung bzw. bei Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde notwendig.

Wie funktionieren das Chipen und Registrieren?

Ihr Hund ist zur eindeutigen Identifizierung verpflichtend mittels Mikrochip, gegen Gebühr beim Tierarzt erhältlich, zu kennzeichnen.
Der Nummerncode des Chips muss dann in einem zweiten Schritt binnen eines Monats in einer elektronischen Heimtierdatenbank des Bundes inkl. Besitzer- und Hundedaten registriert werden.
Ist dieser Schritt durch Sie selbst (mittels Bürgerkarte), einen Tierarzt oder eine andere Meldestelle erledigt, erhalten Sie eine Registrierungsnummer. 

Muss ich einen Kurs absolvieren?

In Oberösterreich darf nur jemand mit vorzeigbarem "Sachkundenachweis" einen Hund bei sich halten. Dafür ist einmalig ein zweistündiger Theoriekurs zu besuchen, bei dem sich alles um die artgerechte Haltung dreht: Gesundheit, Wesen und Verhalten, Kosten für Anschaffung und Haltung sowie Gesetzliche Regelungen. Davon ausgenommen sind Hundebesitzer, die bereits eine andere nachweisbare Ausbildung absolviert haben (bspw. Hundeführer).
Nähere Informationen & Termine zu Kursen finden Sie [HIER].

Wann ist erweiterter Sachkundenachweis nötig?

Dieser ist für die Haltung von sogenannten „auffälligen“ Hunden, also Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotential, nötig. Dafür müssen Sie mit Ihrem Hund eine spezielle Ausbildung, bspw. Begleithundeprüfung, innerhalb eines Jahres erfolgreich absolvieren.
Als auffällig gilt ein Hund, wenn dieser Mensch oder Tier durch Biss schwer verletzt oder wiederholt Menschen gefährdet hat.

Darf ich meinen Hund freilaufen lassen?

Im gesamten Ortsgebiet müssen Hunde an der Leine geführt werden. Das betrifft insbesondere Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“ gemäß der Straßenverkehrsordnung sowie geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern. Siehe Oö. Hundehaltegesetz 2002 § 6, Abs. 1.
Darüber hinaus besteht bei größeren Menschenansammlungen von mehr als 50 Personen, wie z.B. Plus City, Waldbad, Veranstaltungen, Maulkorb- und Leinenpflicht.
Bitte beachten Sie, dass an allen unserer Spielplätze ein ausnahmsloses „Hundeverbot“ ausgeschildert ist.

Muss ich Exkremente selber entsorgen?

Das Oö. Hundehaltergesetz § 6 Abs. 3 sieht vor, dass die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten hinterlässt, vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

In Pasching finden Sie hierfür im gesamten Gemeindegebiet "SAC-O-MAT" zur freien Benutzung. Auf Nummer sicher sind Sie, wenn Sie stets selbst ein Hundesäckchen mit sich führen und dieses nach Beseitigung der "Geschäfte" ordentlich über einen Abfallbehälter entsorgen. Denn eines ist klar: Gehsteige, Straßen und Plätze müssen durch Sie als Hundehalter sauber hinterlassen werden.

Wie erreiche ich schnellstmöglich einen Tierarzt?

In Pasching gibt es keinen eigenen Tierarzt.
Die Mobile Diplomtierärztin Gertrude Schürz-Köllerer aus Oftering kommt mit ihrem Vetmobil aber gerne in unser Gemeindegebiet. Hier finden Sie nähere Informationen. Weitere Tierärzte finden Sie in den umliegenden Gemeinden.

Was ist zu tun, wenn mein Hund stirbt?

Bitte melden Sie Ihren Hund an der Gemeinde – Rathaus oder Zweigstelle – mittels Abmeldeformular ab.
Das verstorbene Tier können Sie zum Tierkörpercontainer beim Bauhof Pasching, Kürnbergstraße 10, Pasching oder zum Tierfriedhof/Tierkrematorium, Wagram 50, bringen.

Ich brauche weitere Informationen!
•    Oö. Hundeguide
•    Homepage des Landes Oberösterreich
•   Oö. Hundehaltegesetz 2002 

>Alle relevanten Formulare finden Sie auf unserer Homepage I E-Government [HIER], Suchbegriff "HUND" <