Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 72,60 an Gebühren an (€ 63,90 Totenbeschaugebühr, € 8,70 an Gebühren für die Ausstellung von einer Sterbeurkunde)

Zuständig