Baby-Bonus

Die Gemeinde Pasching bietet Paschinger Familien mit Kleinkindern (vom ersten bis zum dritten Lebensjahr) ab 01.01.2024 bei entsprechendem Bedarf bis zu fünf zusätzliche Entleerungen je Lebens- und Kalenderjahr als familienfreundliche Maßnahme an (= Baby-Bonus). Sie müssen diese Unterstützung einmalig über dieses Online-Formular beantragen.

Ihnen werden dabei fünf zusätzliche Entleerungen für die jeweils ersten drei Lebensjahre eines mit Stichtag 31.12. mit Hauptwohnsitz in Pasching gemeldeten Kindes bei der Jahresabrechnung im ersten Quartal des nachfolgenden Kalenderjahres in Abzug gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass am gleichen Standort eine Restmülltonne angemeldet ist.

Für die Gutschrift von fünf Entleerungen muss die Geburt des Kindes vor dem 01.07. liegen. Liegt die Geburt danach werden für das aktuelle Kalenderjahr nur drei und im vierten Kalenderjahr noch zwei Entleerungen bei der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.

Wenn jemand unterjährig zuzieht, gilt dieser Stichtag ebenfalls, jedoch ist das Alter des Kindes für das Ende der Gewährung des Bonus zu berücksichtigen.

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Sylvia Hois informiert Sie gerne!



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