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EU-Wahl 2024

eu wahl

Bild von christianlue / Unsplash

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt: Die Bürger:innen der Europäischen Union (EU) entscheiden, wer sie im Europäischen Parlament vertreten soll. Paschinger:innen erhalten zeitgerecht Ihre "Amtliche Wahlinformation" zugesandt. Vorab finden Sie hier Informationen zur Wahl.

Wählen im Wahllokal

In der Gemeinde Pasching können Sie am Wahltag in der Zeit von 07:00 bis 14:00 Uhr Ihre Stimme zur EU-Wahl abgeben.

Welchem Wahlsprengel Sie zugeordnet sind, entnehmen Sie der Wahlinformation, die noch im Mai postalisch zugestellt wird.

Heben Sie diese Wahlinformation gut auf und nehmen Sie diese mit einem amtlichen Lichtbildausweis am Tag der Wahl mit in Ihr Wahllokal, dies verkürzt den formellen Vorgang bei der Wahl erheblich.

Folgende Wahllokale haben für Sie geöffnet:

WahlsprengelÖrtlichkeitAnschrift in Pasching
Wahlsprengel 1Rathaus PaschingLeondinger Straße 10
Wahlsprengel 2Naturfreundeheim WagramPoststraße 38
Wahlsprengel 3Mittelschule Langholzfeld/SporthalleAdalbert Stifter-Straße  29
Wahlsprengel 4Mittelschule Langholzfeld, TurnsaalAdalbert Stifter-Straße  29
Wahlsprengel 5Volksschule Langholzfeld, GymnastiksaalAdalbert Stifter-Straße  27
Wahlsprengel 6Kinderzentrum Pasching, KindergartenWestzeile 12
Wahlsprengel 7Hort Pasching (alte Volksschule)Schulstraße 11



Alle Wahllokal sind barrierefrei zugänglich.

Wählen mit Wahlkarte

Darum können Sie eine Wahlkarte beantragen

Können Sie aus nachfolgenden Gründen am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen, so können Sie eine Wahlkarte beantragen. Gründe dafür sind: 

  • Ortsabwesenheit
  • Gesundheitliche Gründe
  • Auslandsaufenthalt

So können Sie Ihre Wahlkarte (WK) beantragen

  • Bei Ihrer Amtlichen Wahlinformation ist ein Abschnitt zum Beantragen einer Wahlkarte angeschlossen
  • Beantragung über meinewahlkarte.at
  • Beantragung via E-Mail / mit eingescannten Lichtbildausweis
  • Persönliche Beantragung einer WK gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (= Reisepass, Personalausweis; NICHT: E-Card mit Foto) im Rathaus oder in der Gemeindezweigstelle. Im Vertretungsfall ist neben dem Ausweis auch eine Vollmacht mitzubringen. Die Wartezeit auf Ihre WK beträgt danach  2 - 3 Werktage.

Eine Beantragung via Telefon ist NICHT möglich.

Die Beantragung ist bereits möglich und ist bis längstens am zweiten Tag vor dem Wahltag bis spätestens 12:00 Uhr möglich.

So können Sie Ihre Stimme (Wahlkarte) abgeben

  • Im Zuge der Abholung Ihrer Wahlkarte im Rathaus oder in der Gemeindezweigstelle. Sie dürfen das Amt NICHT mit Ihrer WK verlassen, um diese direkt abgeben zu können
  • Einwurf in einen öffentlichen Briefkasten
  • Abgabe der WK am Tag der Wahl in einem beliebigen Wahllokal. Ihre Wahlkarte kann auch von einer fremden Person abgegeben werden (ohne Vollmacht). Die WK muss für die Abgabe verschlossen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein
  • Am Tag der Wahl können Sie auch direkt mit Ihrer WK in einem Wahllokal wählen. Beachten Sie bitte, dass Sie am Wahltag nur mit einer unausgefüllten WK (nicht verklebt, ohne eidesstattliche Erklärung) samt Inhalt vor einer Wahlbehörde wählen können, indem Sie dem/der Wahlleiter:in Ihre Wahlunterlagen, so wie Sie sie erhalten haben, übergeben.

Bei der Stimmabgabe im eigenen Wahllokal trotz Ausstellung einer Wahlkarte muss die Wahlkarte unbedingt mitgenommen werden!

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Sylvia Hois

Christine Wörister